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Sie sind auf der Zulassungsstelle, stehen Schlange und stellen fest, dass Sie nicht alle Unterlagen dabei haben? Damit dies nicht vorkommt, haben wir zusammengefasst, welche Unterlagen Sie für die Zulassung oder für die Ummeldung eines Fahrzeugs zwingend benötigen – und welche Dinge Sie zudem beachten sollten.
Für die Zulassung eines neuen oder gebrauchten Autos müssen Sie Ihre zuständige Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen. Die Adresse sowie die Öffnungszeiten können Sie über die jeweilige Webseite Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises ermitteln.
Nein! Die Zulassung kann ebenso von einer dritten Person vorgenommen werden. Denken Sie jedoch daran, dass hierfür eine entsprechend ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht erforderlich ist. Gerne können Sie die Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges aus unserem Download-Bereich verwenden.
Zu den oben bereits genannten Dokumenten für die Zulassung, sind dann folgende, weitere Dokumente erforderlich:
Die eVB-Nummer ist die Bescheinigung darüber, dass Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug besteht. Wo früher noch eine sogenannte Doppelkarte für die Kfz-Zulassung benötigt wurde, können Sie heute bequem eine kurze Nummer vorlegen. Die eVB-Nummer erhalten Sie je nach Versicherer direkt nach dem Vertragsabschluss entweder per SMS auf Ihr Mobiltelefon oder per E-Mail.
Benötigen Sie eine eVB-Nummer, um einen Halterwechsel vorzunehmen, können Sie diese bei Ihrem Versicherer anfordern. Bei uns erhalten Sie eine neue eVB-Nummer problemlos über unser Kontaktformular. Weitere Infos rund um das Thema eVB-Nummer haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Umzug, Kisten schleppen, Zulassungsstelle aufsuchen! Leider bleibt Ihnen nach einem Umzug auch der Gang zur Zulassungsstelle nicht erspart, denn Ihr Auto muss zwingend umgemeldet werden. Es wird zudem unterschieden, ob es sich bei der Ummeldung um eine Ummeldung mit oder ohne Halterwechsel handelt.
Bei einem Umzug innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks wird die zuständige Zulassungsstelle die neue Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen.
Ziehen Sie in eine andere Stadt, Gemeinde oder in einen anderen Landkreis, so wechseln Sie auch den Zulassungsbezirk. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie die Zulassungsstelle Ihres neuen Wohnortes aufsuchen. Auch in diesem Fall wird die Zulassungsstelle die neue Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen.
Immerhin ist es seit 2015 erlaubt, dass Sie Ihr altes Kfz-Kennzeichen behalten. Es ist daher problemlos möglich z.B. auch nach einem Umzug nach Berlin weiterhin Münchner „Flagge“ zu zeigen. Obendrein sparen Sie sich die Kosten für neue Kfz-Schilder.
Da die Preise für die Ummeldung variieren, empfiehlt es sich, vor dem Gang zur Zulassungsstelle, die Preise dort telefonisch zu erfragen oder diese auf der jeweiligen Internetseite zu recherchieren.
Als Anhaltspunkt rechnen Sie für eine Ummeldung ohne Halterwechsel mit ca. 26 Euro, für eine Ummeldung mit Halterwechsel mit ca. 29 Euro.
Sollten Sie Ihr Auto z.B. aufgrund eines länger andauernden Auslandsaufenthaltes abmelden wollen, müssen Sie auch in diesem Fall die Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen. Für eine Abmeldung müssen Sie die nachstehenden Unterlagen parat halten:
Ist ein Auto abgemeldet, so gilt diese Abmeldung für maximal sieben Jahre. Während dieses Zeitraums gilt das Auto als stillgelegt. Nach dieser Zeit fordern die Behörden einen Verwertungsnachweis für das Auto an. Die erneute Zulassung eines abgemeldeten Autos ist ohne Probleme möglich.
Ja! Diese Möglichkeit gibt es seit dem 01.01.2015 – seitdem kann eine Abmeldung auch Online vorgenommen werden. Zusätzlich können Sie sich Ihr bisheriges Kennzeichen gleich für eine spätere Wiederzulassung reservieren lassen. Sie sparen sich dadurch den lästigen Gang zur Kfz-Zulassungsstelle, müssen jedoch folgende Punkte beachten: