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Ein Rohrbruch oder durch Starkregen und Schmelzwasser überlaufende Flüsse – ein Wasserschaden im Haus oder in der Mietwohnung ist nicht nur folgenreich. Statistisch gesehen ist ein Wasserschaden auch noch wahrscheinlich. Für den Fall eines Wasserschadens sollten Sie also gut vorsorgen und im Ernstfall richtig handeln. Vorsorgen können Sie mit der richtigen Versicherung und zudem sollten Sie wissen, was im Fall eines Wasserschadens zu tun ist.
Ein Wasserschaden ist meist keine Bagatelle, daher sind Sie mit einer Versicherung gegen Wasserschäden gut beraten. Den Versicherungsschutz erhalten Sie in der Hausrat-, der Wohngebäude- oder der Elementarversicherung.
In der Hausratversicherung sind nur Schäden durch Leitungswasser versichert.
Bei der BavariaDirekt können Sie einen Wasserschaden online melden.
Einen Wasserschaden durch Wetterextreme deckt die Elementarvesicherung.
Einen Wasserschaden an fremdem Eigentum deckt die Haftpflichtversicherung.
Ob in der Mietwohnung, dem Haus oder der Eigentumswohnung – folgende Ursachen für einen Wasserschaden sind statistisch gesehen häufig:
Ein Wasserschaden kann ganz plötzlich auftreten oder sich über einen längeren Zeitraum unbemerkt anbahnen. Im zweiten Fall ist meist schon ein Schaden entstanden. Im schlimmsten Fall treffen mehrere ungute Ereignisse aufeinander, wenn zum Beispiel Starkregen auf ein poröses Dach fällt.
Im Zusammenhang mit der Versicherung von Wasserschäden ist entscheidend, wie hoch die Deckungssummen und welche Leistungen versichert sind (sind z.B. Renovierung, Aufräumarbeiten etc. inkludiert). Lesen Sie sich vor Abschluss einer Versicherung immer die Bedingungen in Ruhe durch oder lassen Sie sich dazu beraten.
Bei Rohrbrüchen und damit verbunden Schäden am Hausrat (bewegliche Gegenstände inklusive elektronischer Geräte) oder an Wertsachen ist die Hausratversicherung zuständig. Aufgepasst: die Hausratversicherung deckt ausschließlich Schäden durch Leitungswasser.
Bei Leistungswasserschäden, aber auch bei Schäden durch Sturm und Hagel am Gebäude (Decken, Wände, Böden) ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Aufgepasst: Schäden durch Elementargewalten sind nur versichert, wenn Sie die Elementarversicherung zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben.
Schäden am Hausrat oder an den Wertsachen durch Elementargewalten (Starkregen oder Überschwemmungen) deckt die Elementarversicherung. Diesen Schutz müssen Sie zusätzlich zur Hausratversicherung dazubuchen.
Bei einem Wasserschaden, den dritte Personen in Ihrer Wohnung verursachen, zahlt die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers und Sie können entsprechende Schadenersatzforderungen stellen.
Sollten Sie von einem Wasserschaden betroffen sein, ist richtiges Handeln wichtig, um Folgeschäden oder Schlimmeres zu vermeiden. Halten Sie sich an folgende Regeln.
Dokumentieren Sie den Wasserschaden und die Details mit Fotos für die Versicherung und melden Sie den Wasserschaden unverzüglich. Verzug kann Sie die Versicherungsleistungen kosten.
Der Versicherungsschutz von Elementarschäden fällt in den Bereich der Hausrat- bzw. der Wohngebäudeversicherung und muss als Zusatzschutz abgeschlossen werden. Eine Elementarversicherung als Einzelversicherung gibt es selten. Im Elementarschutz der BavariaDirekt versicherte Wasserschäden bzw. Risiken sind Starkregen, Wasserdruck, Überschwemmungen inklusive Rückstau durch Starkregen. Hinweis: Die Elementarversicherung für den Hausrat bieten wir nicht für alle Regionen in Deutschland an. Ob Sie den Schutz für Ihre Region abschließen können, sehen Sie bei Eingabe Ihrer Postleitzahl im Online-Rechner.
Ein Wasserschaden ist in der Regel keine einfache Angelegenheit und in den meisten Fällen muss ein Installateur gerufen werden und eine professionelle Sanierung erfolgen. Ist die Wohnung nicht mehr bewohnbar, müssen Geschädigte manchmal sogar ins Hotel umziehen – die Kosten hierfür übernimmt meist die Versicherung. Diese Wasserschäden sind häufig und meist mit hohen Kosten verbunden:
Wenn das Wasser gestoppt und das Gröbste beseitigt ist, sollten Sie je nach Ausmaß des Schadens eine professionelle Trocknungsfirma beauftragen, um sicherzugehen, dass auch wirklich jeder Winkel trocken ist – Fachleute verfügen über entsprechend Mess- und Trocknungstechnik. Das können Sie selbst tun:
Bei der BavariaDirekt können Sie einen Wasserschaden auch online über das Schadenformular der Hausratversicherung melden.
Bei einem Wasserschaden durch Leitungswasser in der Mietwohnung, den Sie selbst verschulden, springt die Hausratversicherung ein. Sie deckt Schäden an Möbeln, elektronischen Geräten oder Wertgegenständen und Folgeschäden – je nach Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Für Schäden in der Nachbarwohnung als Folge Ihres Wasserschadens ist wiederum die Haftpflichtversicherung zuständig.
Liegt die Ursache für den Wasserschaden in der Mietwohnung beim Vermieter, beispielsweise weil Leitungen alt oder nicht isoliert sind, zahlt die Wohngebäudeversicherung des Vermieters den Schaden. Für Schäden an Ihrem Hausrat können Sie zudem Schadenersatz vom Vermieter fordern oder die Miete mindern, wenn beispielsweise aufwendige Trocknungsmaßnahmen durch Maschinen eine Lärmbelästigung darstellen.
Auch wenn niemand für den Wasserschaden verantwortlich ist, landet der Fall normalerweise bei der Wohngebäudeversicherung des Vermieters bzw. deckt die Hausratversicherung des Mieters Schäden am Mobiliar.
Nach dem Wasserschaden kann vor dem Wasserschaden sein, daher ist Prävention immer sinnvoll. Mit folgenden Maßnahmen können Sie das Risiko für einen Wasserschaden zwar nicht ganz ausschließen, aber zumindest geringer halten:
Im Rahmen der Hausratversicherung der BavariaDirekt sind Leitungswasserschäden an beweglichen Objekten wie Möbeln, Teppichen, Lampen, elektronischen Geräten aber auch an Wertgegenständen wie Schmuck oder Bargeld bis zur vereinbarten Deckungssumme versichert. Die Wohngebäudeversicherung greift bei Wasserschäden an Gebäuden.
Als Direktversicherer der Sparkassen Finanzgruppe können wir effektiv und dynamisch kalkulieren. Trotzdem bieten wir den Schutz und Service einer zuverlässigen Unternehmensfamilie. Unsere Hausratversicherung können Sie bequem online berechnen und auch direkt online abschließen. Den Schutz vor Elementarschäden können Sie im Hausrat-Rechner optional hinzubuchen. Auch den Wohngebäudeschutz können Sie bequem online kalkulieren und abschließen.
Wasserschäden durch Leitungswasser sind meist im Rahmen der Hausratversicherung gedeckt. Da Wasserschäden statistisch gesehen häufig sind, ist eine Hausratversicherung beinahe ein Muss. Den günstigen Hausratschutz der BavariaDirekt erhalten Sie in drei individuellen Tarifen, die Sie in unserem Online-Rechner unverbindlich durchspielen und auch direkt abschließen können.
Wärmepumpen sind gefragt und teuer – daher ist die Frage nach einer Versicherung durchaus sinnvoll. Wie und ob Sie eine Wärmepumpe versichern sollten, und welche Versicherung bei einer defekten Wärmepumpe einspringt, lesen Sie in unserem Magazin.
Sind Sie für einen Wasserschaden in einer fremden Wohnung verantwortlich, fügen Sie also fremdem Eigentum einen Schaden zu, springt die Haftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme ein. Die günstige Haftpflicht der BavariaDirekt können Sie unkompliziert online abschließen und zuvor unverbindlich berechnen.
Welche Versicherung einen Wasserschaden deckt, hängt von der Schadenursache und dem geschädigten Objekt ab. Die einfache Formel lautet: bei einem Leitungswasserschaden an beweglichen Gegenständen (Möbel, elektronische Geräte etc.) zahlt die Hausratversicherung. Wasserschäden am Gemäuer, am Dach oder an Böden eines Hauses deckt die Wohngebäudeversicherung. Wasserschäden durch elementare Gewalten wie Starkregen, Überschwemmungen zahlt die Elementarversicherung – die Elementarversicherung muss zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Stellen Sie zunächst den Haupthahn ab und unterbrechen Sie die Stromversorgung. Sollte das wegen Überschwemmung des Bodens nicht mehr möglich sein, rufen Sie die Rettung unter 112. Versuchen Sie, größere Schäden durch das Wasser durch erste Trockenlegungen zu vermeiden und versuchen Sie, Möbel und Wertgegenstände zu retten, sofern Sie das möglich ist und Sie sich nicht in Gefahr bringen.
Welche Versicherung einen Wasserschaden in der Mietwohnung zahlt, hängt von der Schadenursache bzw. dem Verursacher ab. Hat der Mieter elektronische Geräte unsachgemäß angeschlossen oder benutzt, ist seine Hausratversicherung zuständig. Sind alte Leitungen oder Abflüsse der Grund, ist die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zuständig.
Einen Wasserschaden am Gebäude, das heißt, an den Mauern, dem Boden, dem Dach (allen fest mit dem Gebäude verbundenen Objekten) deckt in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Schäden durch elementare Gewalten wie Überschwemmungen oder Starkregen deckt allerdings nur die Elementarversicherung – diese muss zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Bei einem Wasserschaden können Sie die Miete mindern und zwar so lange, wie die Beeinträchtigung der Wohnqualität durch den Wasserschaden (der Mangel) dauert. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere des Schadens ab. Wichtig bei einer Mietminderung aufgrund eines Wasserschadens ist die Erklärung, wer den Schaden verursacht hat.
Ein Wasserschaden ist ein Fall für die Hausratversicherung, wenn ein Schaden durch Leitungswasser an beweglichen Objekten (Möbel, Teppiche, Lampen oder Wertgegenständen) entstanden ist. Gründe können defekte Rohre, verstopfte Abflüsse oder defekte Anschlüsse sein. Allerdings gibt es auch Ausnahmen; die Hausratversicherung zahlt nicht, wenn Starkregen oder Überschwemmungen der Grund für den Wasserschaden sind. Die Hausratversicherung zahlt weiterhin nicht, wenn sich der Wasserschaden in der Nachbarwohnung ereignet hat und das Wasser zu Ihnen durchdringt – dann springt die Haftpflichtversicherung ein. Für Schäden an allen fest mit einem Gebäude verbundenen Objekten ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Einen Wasserschaden im Rahmen der Hausratversicherung können Sie der BavariaDirekt telefonisch oder online melden.