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“Schadenfreiheitsklasse (Stufung)”
Oftmals erhalten wir Anfragen, warum zum 01.01. keine Stufung der Schadenfreiheitsklasse vorgenommen wurde:
Eine Stufung erfolgt nicht pauschal zu Neujahr, sondern in Abhängigkeit Ihrer vereinbarten Hauptfälligkeit (jährlich wiederkehrender Termin, zu dem das Versicherungsjahr beginnt/endet). Ihr Vertrag wird daher zur Hauptfälligkeit immer nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu eingestuft.
Beispiele, um dies zu verdeutlichen:
- unterjährige Hauptfälligkeit am 01.10. / Schaden am 01.04.2019 / da eine unterjährige Hauptfälligkeit vorliegt, erfolgt die Stufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zum 01.10.2020.
- unterjährige Hauptfälligkeit am 01.10. / kein Schaden in 2019 / da eine unterjährige Hauptfälligkeit vorliegt, erfolgt die Stufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse zum 01.10.2020.
Gründe, bei denen wir keine Stufung vornehmen:
- Der Vertrag bei der Vorversicherung muss im vorherigen Versicherungsjahr mindestens 180 Tage aktiv gewesen sein.
- Es darf keine Unterbrechung von mehr als 180 Tagen bestanden haben. Maßgebend sind hier das Vertragsende des Vorvertrages und der Versicherungsbeginn in unserem Hause.
Mit jedem schadenfreien Jahr erhöht sich automatisch Ihre Schadenfreiheitsklasse – das ist positiv für Sie.
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