Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Finden Sie Antworten nach Themen
Schadenfreiheitsklasse (Kfz-Versicherung)
Schadenfreiheitsklasse (Stufung)
Oftmals erhalten wir Anfragen, warum zum 01.01. keine Stufung der Schadenfreiheitsklasse vorgenommen wurde:
Eine Stufung erfolgt nicht pauschal zu Neujahr, sondern in Abhängigkeit Ihrer vereinbarten Hauptfälligkeit (jährlich wiederkehrender Termin, zu dem das Versicherungsjahr beginnt/endet). Ihr Vertrag wird daher zur Hauptfälligkeit immer nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu eingestuft.
Beispiele, um dies zu verdeutlichen:
- unterjährige Hauptfälligkeit am 01.10. / Schaden am 01.04.2019 / da eine unterjährige Hauptfälligkeit vorliegt, erfolgt die Stufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zum 01.10.2020.
- unterjährige Hauptfälligkeit am 01.10. / kein Schaden in 2019 / da eine unterjährige Hauptfälligkeit vorliegt, erfolgt die Stufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse zum 01.10.2020.
Gründe, bei denen wir keine Stufung vornehmen:
- Der Vertrag bei der Vorversicherung muss im vorherigen Versicherungsjahr mindestens 180 Tage aktiv gewesen sein.
- Es darf keine Unterbrechung von mehr als 180 Tagen bestanden haben. Maßgebend sind hier das Vertragsende des Vorvertrages und der Versicherungsbeginn in unserem Hause.
Mit jedem schadenfreien Jahr erhöht sich automatisch Ihre Schadenfreiheitsklasse – das ist positiv für Sie.
Vielen Dank für Ihr Feedback
Ihre Anfrage wird verarbeitet 
Ähnliche Themen zum Ergebnis
BavariaDirekt Kunden suchten auch nach
Noch nicht alle Fragen beantwortet?
Senden Sie uns über das Kontaktformular eine E-Mail zu Ihrer Frage. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Noch nicht alle Fragen beantwortet?
Kehre zur Übersicht zurück und durchsuche andere Themenbereiche!
Senden Sie uns über das Kontaktformular eine E-Mail zu Ihrer Frage. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.