Mit welchen Services können wir Ihnen behilflich sein?

Bitte beschreiben Sie möglichst kurz Ihr Anliegen und vermeiden Sie persönliche Angaben zum Vertrag

Wie können wir Ihnen sofort helfen?

“Versicherungsbeginn (Kfz-Versicherung)”

Ab dem Zeitpunkt der Zulassung Ihres Autos genießen Sie bereits vorläufigen Versicherungsschutz.

 

  • In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Auto-Schutzbrief (optional einschließbar) gilt der Erhalt Ihrer Versicherungsbestätigung als Zusage über Ihren gewünschten Versicherungsschutz.
  • Bei der Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkaskoversicherung) beginnt Ihr Versicherungsschutz, sobald Sie nach Antragstellung eine Bestätigung von uns erhalten haben – vorausgesetzt, Sie haben Ihr Auto bereits zugelassen.
  • Haben Sie als Vertragsbeginn einen Termin in der Zukunft gewählt, tritt der Versicherungsschutz entsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt ein.
  • Nach Erhalt des Versicherungsscheins können Sie innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Sollten Sie Ihren Vertrag widerrufen, ist damit automatisch Ihr vorläufiger Versicherungsschutz beendet.
  • Mit der ersten Zahlung Ihres Versicherungsbeitrags geht Ihr vorläufiger Versicherungsschutz automatisch in den regulären Versicherungsschutz über. Bitte beachten Sie: Bezahlen Sie Ihren Versicherungsbeitrag nicht fristgerecht, erlischt der Versicherungsschutz rückwirkend. Das bedeutet: Sind bereits Schäden eingetreten, werden diese nicht im Rahmen der Kfz-Versicherung beglichen.
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