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“Versicherungsbeginn (Kfz-Versicherung)”
Ab dem Zeitpunkt der Zulassung Ihres Autos genießen Sie bereits vorläufigen Versicherungsschutz.
- In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Auto-Schutzbrief (optional einschließbar) gilt der Erhalt Ihrer Versicherungsbestätigung als Zusage über Ihren gewünschten Versicherungsschutz.
- Bei der Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkaskoversicherung) beginnt Ihr Versicherungsschutz, sobald Sie nach Antragstellung eine Bestätigung von uns erhalten haben – vorausgesetzt, Sie haben Ihr Auto bereits zugelassen.
- Haben Sie als Vertragsbeginn einen Termin in der Zukunft gewählt, tritt der Versicherungsschutz entsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt ein.
- Nach Erhalt des Versicherungsscheins können Sie innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Sollten Sie Ihren Vertrag widerrufen, ist damit automatisch Ihr vorläufiger Versicherungsschutz beendet.
- Mit der ersten Zahlung Ihres Versicherungsbeitrags geht Ihr vorläufiger Versicherungsschutz automatisch in den regulären Versicherungsschutz über. Bitte beachten Sie: Bezahlen Sie Ihren Versicherungsbeitrag nicht fristgerecht, erlischt der Versicherungsschutz rückwirkend. Das bedeutet: Sind bereits Schäden eingetreten, werden diese nicht im Rahmen der Kfz-Versicherung beglichen.
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