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“Kilometergrenzen (Kfz-Versicherung)”
Die Fahrleistung wird auf volle Tausend aufgerundet und in 8 Stufen unterteilt: angefangen bei 6.000 km, 9.000 km, 12.000 km, 15.000 km, 20.000 km, 25.000 km, 30.000 km und über 30.000 km.
Für Neuabschlüsse einer Kfz-Versicherung ab 28.04.2020 gilt folgende Regelung: Die Fahrleistung wird auf volle Tausend aufgerundet und ist je 1.000 gefahrener Kilometer individuell berechnet.
Typische Werte sind: Wenigfahrer 5.000 km, Durchschnittsfahrer 10.000 km und Vielfahrer 20.000 km. Zur Berechnung zählen Sie pro Arbeitstag die gefahrenen Kilometer (230 Arbeitstage pro Jahr), pro Wochenende die gefahrenen Kilometer (52 Wochenenden pro Jahr) sowie pro Jahr zusätzliche gefahrene Kilometer (Urlaub, sonstige Fahrten) zusammen.
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