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“Wartezeit (Rechtsschutz)”

In der Rechtsschutz-Versicherung gilt eine Wartezeit von 3 Monaten für den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, im Haus- & Wohnungs-, Berufs-, Arbeitgeber- sowie im Gewerberäume-Rechtsschutz.

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