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Versicherungsfall (Auslands-KV)
Ein Versicherungsfall ist:
a) die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen
b) die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten
c) ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport sowie der Tod.
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