Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Oder beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen.

Vermeiden Sie persönliche Angaben zum Vertrag.

Finden Sie Antworten nach Themen

Transportkosten (Auslands-KV)

Erstattet werden Rettungsdienste (z.B. Kranken-, Unfall-, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber) für den medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt nach einem Unfall oder im Notfall. Die Aufwendungen werden ebenfalls übernommen, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Verlegung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus handelt. Erfolgt die Fahrt nicht durch einen Rettungsdienst (z.B. Taxi), ist die Leistung auf einen Rechnungsbetrag von insgesamt 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

War diese Antwort hilfreich?
Vielen Dank für Ihr Feedback

Ihre Anfrage wird verarbeitet …

Oder beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen.

Vermeiden Sie persönliche Angaben zum Vertrag.

Verwandte Beiträge

Noch nicht alle Fragen beantwortet?

Senden Sie uns über das Kontaktformular eine E-Mail zu Ihrer Frage. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Noch nicht alle Fragen beantwortet?

Kehre zur Übersicht zurück und durchsuche andere Themenbereiche!
Senden Sie uns über das Kontaktformular eine E-Mail zu Ihrer Frage. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.