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“Zahnprophylaxe (Zahnzusatz)”

Folgende Aufwendungen fallen unter den Versicherungsschutz:

  • Professionelle Zahnreinigung
  • Erstellung Mundhygiene-Status
  • Kontrolle des Übungserfolges
  • Lokale Fluoridierung zur Kariesvorbeugung/ -behandlung
  • Zahnsteinentfernung

Die Aufwendungen dieser Leistungen, abzüglich einer eventuellen Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), werden aus maximal 120 Euro pro Jahr erstattet (ZahnPRIVAT Kompakt zu 50%, ZahnPRIVAT Optimal zu 70% und ZahnPRIVAT Premium zu 90%).

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