Mit welchen Services können wir Ihnen behilflich sein?
Bitte beschreiben Sie möglichst kurz Ihr Anliegen und vermeiden Sie persönliche Angaben zum Vertrag
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Wie können wir Ihnen sofort helfen?
“Kündigung (außerordentlich) (Hundehaftpflicht)”
Sie haben einen Schadenfall gemeldet? Auch in diesem Fall steht Ihnen häufig ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Nachdem die Schadenzahlung erfolgt ist, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
Weiter besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos - etwa wenn Ihr Hund verstorben ist oder Sie ihn abgegeben haben. Beachten Sie dazu bitte den Eintrag "Hund verstorben/abgegeben".
Fahren Sie ggf. günstiger mit unseren neuen Tarifen? Berechnen Sie Ihren neuen Beitrag und bleiben bei uns:
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