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Leistungsausschlüsse (Auslands-KV)

Es besteht kein Versicherungsschutz für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, für Heilbehandlungen, von denen bei Grenzüberschreitung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, für Aufwendungen auf Grund von Schwangerschaft und Entbindung (ausgenommen Schwangerschaftskomplikationen), für Heilbehandlungen im Ausland, die der Grund für den Reiseantritt waren, für Psychotherapie, Kur, Sanatoriums- und Reha-Behandlungen und für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle.

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