Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Finden Sie Antworten nach Themen
Leistungsausschlüsse (Auslands-KV)
Es besteht kein Versicherungsschutz für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, für Heilbehandlungen, von denen bei Grenzüberschreitung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, für Aufwendungen auf Grund von Schwangerschaft und Entbindung (ausgenommen Schwangerschaftskomplikationen), für Heilbehandlungen im Ausland, die der Grund für den Reiseantritt waren, für Psychotherapie, Kur, Sanatoriums- und Reha-Behandlungen und für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle.
Vielen Dank für Ihr Feedback
Ihre Anfrage wird verarbeitet 
Ähnliche Themen zum Ergebnis
BavariaDirekt Kunden suchten auch nach
Noch nicht alle Fragen beantwortet?
Senden Sie uns über das Kontaktformular eine E-Mail zu Ihrer Frage. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Noch nicht alle Fragen beantwortet?
Kehre zur Übersicht zurück und durchsuche andere Themenbereiche!
Senden Sie uns über das Kontaktformular eine E-Mail zu Ihrer Frage. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.