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Kündigung (Auslands-KV)
Die Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Kündigen Sie nicht für sich selbst, müssen Sie die Kenntnis der mitversicherten Person von der Kündigung nachweisen.
Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden.
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