Mit welchen Services können wir Ihnen behilflich sein?

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Wie können wir Ihnen sofort helfen?

“Welpen (Hundehaftpflicht)”

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Hundewelpen im Jahr der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages (jährlich wiederkehrender Termin, zu dem das Versicherungsjahr beginnt/endet). Längstens gilt die Mitversicherung jedoch für einen Zeitraum von 12 Monaten (Tarif Komfort S und M) bzw. 18 Monaten (Tarif Komfort L), wenn sich die Hundewelpen im Besitz des Versicherungsnehmers befinden und die Muttertiere über einen Vertrag bei uns versichert sind.

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