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“Welpen (Hundehaftpflicht)”
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Hundewelpen im Jahr der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages (jährlich wiederkehrender Termin, zu dem das Versicherungsjahr beginnt/endet). Längstens gilt die Mitversicherung jedoch für einen Zeitraum von 12 Monaten (Tarif Komfort S und M) bzw. 18 Monaten (Tarif Komfort L), wenn sich die Hundewelpen im Besitz des Versicherungsnehmers befinden und die Muttertiere über einen Vertrag bei uns versichert sind.
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