Wie können wir Ihnen sofort helfen?
Bitte geben Sie Ihr Anliegen als kurzes Stichwort ein, z. B. „Rechnung“, „Vertrag“ oder „Schaden melden“..
“Leinenzwang (Hundehaftpflicht)”
Es besteht kein Leinenzwang, jedoch sind die gesetzlichen Vorschriften in Ihrer Stadt/in Ihrem Ort einzuhalten.
Bitte beachten Sie die Beschilderung in Parks und öffentlichen Einrichtungen.
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