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Privathaftpflicht-Versicherung

Kinder (Privathaftpflicht)

Mitversichert sind unverheiratete und nicht in einer Lebensgemeinschaft lebende Kinder, bei volljährigen Kindern nach Vollendung des 21. Lebensjahres jedoch nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder sich innerhalb von 12 Monaten anschließenden Berufsausbildung (berufliche Erstausbildung - Lehre und /oder Studium -, nicht Referendar-zeit, Fortbildungsmaßnahmen und dergleichen) befinden.

Eine innerhalb von 12 Monaten anschließende zweite Ausbildung (Lehre oder Studium) ist ebenfalls mitversichert.

Sie möchten Kinder in Ihrem Vertrag ein- oder ausschließen?
Klicken Sie auf  "Jetzt Kinder ein- oder ausschließen". Nach erfolgreichem Login in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine BavariaDirekt" wählen Sie dann unter "Meine Verträge" Ihre Privathaftpflicht aus, für die Sie die Anpassung vornehmen möchten. Klicken Sie dafür bei "Anzahl der Kinder" einfach auf das angezeigte Stift-Symbol und folgen Sie den weiteren Hinweisen.

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