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Privathaftpflicht-Versicherung

Drohnen (Privathaftpflicht)

Für Neuabschlüsse ab dem 22.04.2021 (ab RBH 04/2021) sind Drohnen bis zu einem Startgewicht von 250 g in den Tarifen Komfort M und Komfort L mitversichert, solange diese innerhalb der Europäischen Union genutzt werden. Jedoch nicht versicherbar sind dabei Schadenersatzansprüche, welche sich aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten ergeben.

Bei bestehenden Verträgen, welche vor dem 22.04.2021 abgeschlossen wurden, besteht kein Versicherungsschutz für Drohnen.

Bitte beachten Sie hinsichtlich Ihrer Drohne auch die nachfolgenden, wichtigen Informationen:

  1. Hersteller-Aufkleber
    Jede neue Drohne, die Sie ab 2024 kaufen, muss vom Hersteller mit einem sogenannten C-Klassifizierungskennzeichen (z. B. C1, C2) und einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein. Diese Kennzeichen sind fest an der Drohne angebracht und zeigen, dass das Gerät den EU-Vorschriften entspricht.

  2. Ihr eigener Betreiber-Aufkleber (e-ID)
    Wenn Sie Ihre Drohne fliegen möchten, müssen Sie sich zunächst als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Sie erhalten dann eine persönliche e-ID (elektronische Registrierungsnummer). Ganz wichtig: Bringen Sie Ihre e-ID dauerhaft und gut lesbar als Aufkleber oder Plakette an Ihrer Drohne an.

  3. Was bedeutet das für Sie?

  • Beides ist Pflicht: Ihre Drohne benötigt sowohl die Herstellerkennzeichnung als auch Ihre eigene e-ID.
  • Ohne diese Aufkleber dürfen Sie Ihre Drohne nicht legal starten!

Tipp:
Beim Kauf darauf achten, dass die Herstelleraufkleber (C-Klasse/CE) bereits angebracht sind – Ihren e-ID-Aufkleber ergänzen Sie ganz einfach selbst nach der Registrierung.

Kurz gesagt:
Zwei Aufkleber sind wichtig:

  1. Vom Hersteller (C-Klasse und CE)
  2. Ihre persönliche e-ID

Nur mit beiden Kennzeichnungen fliegen Sie sicher und gesetzeskonform!

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