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Privat-Haftpflichtversicherung

Kann ich meinen Lebenspartner/meine Lebenspartnerin in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichern?

Gerne versichern wir Ihren nichtehelichen Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin in Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung mit – vorausgesetzt, Sie teilen sich einen Haushalt.

Ist der Lebenspartner/die Lebenspartnerin im Vertrag mitversichert, so besteht auch für dessen Kinder, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, Versicherungsschutz gemäß unserer Versicherungsbedingungen.

Schließen Sie bei uns neu eine Privat-Haftpflichtversicherung ab, können Sie Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin bereits im Antragsprozess miteinschließen.

Möchten Sie bei einem bestehenden Vertrag Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin einschließen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

» Jetzt Aufnahme des Lebenspartners/der Lebenspartnerin in bestehenden Privat-Haftpflichtvertrag beantragen

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