Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Oder beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen.

Vermeiden Sie persönliche Angaben zum Vertrag.

Finden Sie Antworten nach Themen

Privat-Haftpflichtversicherung

Bin ich als Mieter oder Vermieter bei Ansprüchen abgesichert?

Sie machen Urlaub gerne in Privatwohnungen statt im Hotel? Sie leihen sich lieber die Bohrmaschine vom Nachbarn, anstatt sich selbst eine anzuschaffen? Wer durch teilen spart oder der Umwelt etwas Gutes tut, der beteiligt sich gerne an der „Shareconomy“ (z.B. Airbnb, Couchsurfing, WIMDU).

Für uns kein Problem. 

Wenn Sie als Vermieter (z.B. AirBnB Host) ein Zimmer oder einen Schlafplatz bei sich zuhause anbieten, sichern wir Sie bei Haftpflichtansprüchen Ihres Gastes ab.

Zusätzlich können Sie sich schützen gegen Haftpflichtrisiken aus

der gelegentlichen Vermietung von Ferien-/Wochenendhäusern oder -Wohnungen

der Vermietung von Eigentumswohnungen

der Vermietung einer Einliegerwohnung innerhalb des selbstbewohnten Einfamilienhauses 

der Vermietung von Wohnräumen mit maximal 10 Betten an Feriengäste

Auch als Mieter (z.B. AirBnB Guest) schützen wir Sie bei Ansprüchen wegen

Mietsachschäden an Immobilien 

Schäden an gemieteten, geliehenen Sachen 

War diese Antwort hilfreich?
Vielen Dank für Ihr Feedback

Ihre Anfrage wird verarbeitet …

Oder beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen.

Vermeiden Sie persönliche Angaben zum Vertrag.

Verwandte Beiträge

Noch nicht alle Fragen beantwortet?

Senden Sie uns über das Kontaktformular eine E-Mail zu Ihrer Frage. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Noch nicht alle Fragen beantwortet?

Kehre zur Übersicht zurück und durchsuche andere Themenbereiche!
Senden Sie uns über das Kontaktformular eine E-Mail zu Ihrer Frage. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.