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Privat-Haftpflichtversicherung
Bin ich als Mieter oder Vermieter bei Ansprüchen abgesichert?
Sie machen Urlaub gerne in Privatwohnungen statt im Hotel? Sie leihen sich lieber die Bohrmaschine vom Nachbarn, anstatt sich selbst eine anzuschaffen? Wer durch teilen spart oder der Umwelt etwas Gutes tut, der beteiligt sich gerne an der „Shareconomy“ (z.B. Airbnb, Couchsurfing, WIMDU).
Für uns kein Problem.
Wenn Sie als Vermieter (z.B. AirBnB Host) ein Zimmer oder einen Schlafplatz bei sich zuhause anbieten, sichern wir Sie bei Haftpflichtansprüchen Ihres Gastes ab.
Zusätzlich können Sie sich schützen gegen Haftpflichtrisiken aus
• der gelegentlichen Vermietung von Ferien-/Wochenendhäusern oder -Wohnungen
• der Vermietung von Eigentumswohnungen
• der Vermietung einer Einliegerwohnung innerhalb des selbstbewohnten Einfamilienhauses
• der Vermietung von Wohnräumen mit maximal 10 Betten an Feriengäste
Auch als Mieter (z.B. AirBnB Guest) schützen wir Sie bei Ansprüchen wegen
• Mietsachschäden an Immobilien
• Schäden an gemieteten, geliehenen Sachen
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