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Auslandskrankenversicherung

Welche Kosten übernimmt die UKV Auslandsreisekrankenversicherung?

Die UKV Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt 100% der Kosten für:

  • ambulante und/oder stationäre Arztbesuche und für Medikamente   
  • Heilmittel und unfallbedingte Hilfsmittel bis 150 Euro
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige einfache Füllungen und Reparaturen an Prothesen bis insgesamt 300 Euro
  • den medizinisch notwendigen Transport zum nächsten Krankenhaus oder Arzt
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland in Höhe der Mehraufwendungen
  • Bestattung im Ausland oder die Überführung an den ständigen Wohnsitz im Todesfall

Ausführliche Informationen zu den Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

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