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Wohngebäude-Versicherung
Eigentümerwechsel (Wohngebäude)
Im Fall eines Verkaufs oder Erbfalls endet der Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung nicht, da dieser gemäß der gesetzlichen Vorschriften (Bürgerliches Gesetzbuch, Versicherungsvertragsgesetz) auf den neuen Eigentümer übergeht.
Eine Kündigung des Vertrages aufgrund Eigentümerwechsel durch den Verkäufer ist nicht möglich!
Der neue Eigentümer erhält nach Umschreibung jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Für die Umschreibung des Vertrages benötigen wir die Abteilung 1 des Grundbuchs mit dem neuen Eigentümer. Sie können uns das benötigte Dokument einfach durch Klick auf den nachstehenden Button zukommen lassen:
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