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Wohngebäude-Versicherung

Unterversicherung (Wohngebäude)

Grundsätzlich gilt in der Wohngebäudeversicherung der Unterversicherungsverzicht, wenn alle Angaben zum Gebäude (Wertermittlung) zutreffend beantwortet wurden. Durch bauliche Veränderungen während des Vertragsverhältnisses kann jedoch eine Unterversicherung entstehen, daher gilt: melden Sie alle baulichen Veränderungen unverzüglich über folgendes Kontaktformular:

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