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Kfz-Versicherung

Gesetzliche Mindestdeckung Kfz-Haftpflicht

Die gesetzliche Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt je Schadenfall

  • Personenschäden bis zu 7,5 Mio. Euro
  • Sachschäden bis zu 1,3 Mio. Euro
  • Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro.

Da die gesetzliche Mindestdeckung nicht in allen Schadenfällen ausreichend sein kann, empfehlen wir Ihnen die Deckung „100 Millionen pauschal“ in der Haftpflicht.

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