Bei Unfällen im Ausland, bei denen der Unfallgegner Schuld hat, ersetzen wir den Schaden für den der Unfallgegner einzutreten hat so, als ob der Unfallgegner bei uns Kfz-Haftpflicht versichert wäre. Kunden können Ihre Ansprüche direkt bei uns geltend machen.
Der Auslandsschadenschutz ist bei Abschluß einer Vollkaskoversicherung im Tarif "Komfort L" optional.