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Kfz-Versicherung
Beginn Kfz-Versicherung
Ab dem Zeitpunkt der Zulassung Ihres Autos genießen Sie bereits vorläufigen Versicherungsschutz.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Auto-Schutzbrief (optional einschließbar) gilt der Erhalt Ihrer Versicherungsbestätigung als Zusage über Ihren gewünschten Versicherungsschutz.
Bei der Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkaskoversicherung) beginnt Ihr Versicherungsschutz, sobald Sie nach Antragstellung eine Bestätigung von uns erhalten haben – vorausgesetzt, Sie haben Ihr Auto bereits zugelassen.
Haben Sie als Vertragsbeginn einen Termin in der Zukunft gewählt, tritt der Versicherungsschutz entsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt ein.
Nach Erhalt des Versicherungsscheins können Sie innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Sollten Sie Ihren Vertrag widerrufen, ist damit automatisch Ihr vorläufiger Versicherungsschutz beendet.
Mit der ersten Zahlung Ihres Versicherungsbeitrags geht Ihr vorläufiger Versicherungsschutz automatisch in den regulären Versicherungsschutz über. Bitte beachten Sie: Bezahlen Sie Ihren Versicherungsbeitrag nicht fristgerecht, erlischt der Versicherungsschutz rückwirkend. Das bedeutet: Sind bereits Schäden eingetreten, werden diese nicht im Rahmen der Kfz-Versicherung beglichen.
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