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Kündigung (Wohngebäude)

Kündigung -Schadenfall- (Wohngebäude)

Übernehmen wir Ihren Schaden, können Sie sowie der Versicherer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. 

Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben erfolgen.

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