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Kündigung (Privathaftpflicht)
Kündigung -Schadenfall- (Privathaftpflicht)
Übernehmen wir Ihren Schaden, können Sie sowie der Versicherer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben erfolgen.
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