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Wie können wir Ihnen sofort helfen?
“Gesetzliche Mindestdeckung (Kfz-Versicherung)”
Die gesetzliche Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt je Schadenfall
- Personenschäden bis zu 7,5 Mio. Euro
- Sachschäden bis zu 1,3 Mio. Euro
- Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro.
Da die gesetzliche Mindestdeckung nicht in allen Schadenfällen ausreichend sein kann, empfehlen wir Ihnen die Deckung „100 Millionen pauschal“ in der Haftpflicht.
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