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Ihre Fragen zum Thema Schadenfreiheitsklasse

Schadenfreiheitsklasse (Sondereinstufung Dienstwagen)

Wir kennen die schadenfreie Zeit der Nutzung eines Dienstwagens in der Regel an, jedoch nur als Sonderrabatt. Diese Sonderregelung gilt nur intern, d. h. wenn Sie die Versicherung wechseln, geben wir nur die SF-Klasse an den Nachversicherer weiter, die Sie während der bei BavariaDirekt versicherten Zeit tatsächlich erfahren haben.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:

Dienstwagennutzung von 2012 bis 2018. Neuvertrag bei BavariaDirekt in 2018.

2012 SF 1/2

2013 SF 1

2014 SF 2

2015 SF 3

2016 SF 4 

2017 SF 5

2018 SF 6 - somit können wir Ihnen die SF-Klasse 6 bei BavariaDirekt in 2018 gewähren.

 

Wechseln Sie bspw. im Jahr 2020 von BavariaDirekt zu einem anderen Versicherer, geben wir nur die SF-Klasse 2 an diesen weiter: 

2018 SF 1/2

2019 SF 1

2020 SF 2 - Ihre neue Versicherung wird mit SF-Klasse 2 eingestuft.

 

Was wir von Ihnen benötigen: eine Dienstwagenbescheinigung (Anzahl der Schäden, private Nutzung und der versicherte Zeitraum). Diese Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate und das Arbeitsverhältnis darf nicht länger als 6 Monate beendet sein. Senden Sie diese bitte unter Angabe Ihrer Vertragsnummer (beginnt mit 91) an info@bavariadirekt.de.

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