Die Versicherungsleistung berechnet sich aus dem erstattungsfähigen Aufwendungen. Eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird vor der Erstattung abgezogen.
Die Restkosten werden zum angegebenen Prozentsatz je nach versichertem Tarif (50% ZahnPRIVAT Kompakt, 70% ZahnPRIVAT Optimal, 90% ZahnPRIVAT Premium) erstattet.