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Zahnzusatzversicherung

Wie wird die Zahnzusatz-Leistung berechnet?

Die Versicherungsleistung berechnet sich aus dem erstattungsfähigen Aufwendungen. Eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird vor der Erstattung abgezogen.

Die Restkosten werden zum angegebenen Prozentsatz je nach versichertem Tarif (50% ZahnPRIVAT Kompakt, 70% ZahnPRIVAT Optimal, 90% ZahnPRIVAT Premium) erstattet.

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