Grundsätzlich gilt in der Wohngebäudeversicherung der Unterversicherungsverzicht, wenn alle Angaben zum Gebäude (Wertermittlung) zutreffend beantwortet wurden. Durch bauliche Veränderungen während des Vertragsverhältnisses kann jedoch eine Unterversicherung entstehen, daher gilt: melden Sie alle baulichen Veränderungen unverzüglich über folgendes Kontaktformular: