Die gesetzliche Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt je Schadenfall
Personenschäden bis zu 7,5 Mio. Euro
Sachschäden bis zu 1,3 Mio. Euro
Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro.
Da die gesetzliche Mindestdeckung nicht in allen Schadenfällen ausreichend sein kann, empfehlen wir Ihnen die Deckung „100 Millionen pauschal“ in der Haftpflicht.