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Kfz-Versicherung
Auslandsschadenschutz im Vertrag
Bei Unfällen im Ausland, bei denen der Unfallgegner Schuld hat, ersetzen wir den Schaden für den der Unfallgegner einzutreten hat so, als ob der Unfallgegner bei uns Kfz-Haftpflicht versichert wäre. Kunden können Ihre Ansprüche direkt bei uns geltend machen.
Der Auslandsschadenschutz ist bei Abschluß einer Vollkaskoversicherung im Tarif "Komfort L" optional.
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