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Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz außerordentlich kündigen
Folgende Kündigungsmöglichkeiten bestehen für Ihre Rechtsschutz-Versicherung neben einer regulären Kündigung zum Vertragsablauf: Kündigung bei einer Prämienanpassung, einer Prämienerhöhung wegen einer Gefahrerhöhung oder einer unberechtigten Ablehnung des Versicherungsschutzes.
Ferner können Sie den Vertrag auch vorzeitig kündigen, wenn wir für einen gemeldeten Versicherungsfall Versicherungsschutz gewährt haben. Einzelheiten finden Sie auch unter §§ 10, 11 und 13 der ARB.
Die Kündigung Ihres Vertrages kann in Textform an info@oerag.de erfolgen.
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