Falls Ihr verschlossenes Kraftfahrzeug zwischen 6 und 22 Uhr innerhalb der EU aufgebrochen wird und daraus versicherte Sachen gestohlen werden, sind die dadurch entstandenen Schäden in unseren Tarifen mitversichert. Die individuelle Leistungsgrenze finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein.
Sollte Ihre Hausrat-Versicherung nicht zum aktuellen Tarif bestehen, prüfen Sie bitte Ihre zum Vertrag geltenden Versicherungsbedingungen bzgl. der vereinbarten Leistungsgrenzen.