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“Kurzzeitkennzeichen beantragen”
Eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für ein Kurzzeitkennzeichen können Sie bereits bei der Antragstellung auf Kfz-Versicherung bei uns beantragen. Beantworten Sie hierzu im Tarifrechner einfach die entsprechende Frage mit "JA" und geben dann im dafür vorgesehenen Feld Ihre Fahrzeugidentnummer (FIN) an. Sie erhalten dann neben der eVB für die normale Zulassung auch eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen.
Alternative:
- 1. Schritt: Stellen Sie bitte als erstes einen Antrag auf Kfz-Versicherung über unseren Tarifrechner und geben Ihre Fahrzeugidentnummer (FIN) an. Sie erhalten direkt nach Abschluss eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung - früher: Doppelkarte) für eine normale Zulassung.
- 2. Schritt: Im Anschluss daran, bitten wir Sie, Kontakt zu uns aufzunehmen. Sie erhalten von uns dann eine weitere eVB für die Zulassung mit einem Kurzzeitkennzeichen.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen? Für das Ausstellen eines Kurzzeitkennzeichens berechnen wir einmalig 69,90 Euro. Diese werden Ihnen jedoch nur dann in Rechnung gestellt, wenn der im 1. Schritt gestellte Antrag auf Kfz-Versicherung nicht zustande kommt oder widerrufen wird. Die Versicherung mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen muss unmittelbar im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt erfolgen.
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