Wirtschaftlicher Totalschaden am Auto – wer zahlt?

Auto mit Totalschaden wird abgeschleppt

Inhalt auf dieser Seite

Wenn Ihnen nach einem schweren Unfall glücklicherweise nichts passiert ist, das Auto aber ein Totalschaden ist, ergeben sich viele Fragen. Was bedeutet der Begriff überhaupt, ist eine Reparatur möglich und wer entscheidet das? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt, damit Ihnen aus dem wirtschaftlichen Totalschaden kein Nachteil entsteht.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto liegt vor, wenn die zu erwartenden Reparaturkosten höher sind als Wiederbeschaffungswert minus Restwert – also die Instandsetzung teurer käme als ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Davon zu unterscheiden ist der technische Totalschaden. Technischer Totalschaden heißt, das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist.
Ob die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen und damit ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, entscheidet ein Gutachter.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto liegt vor, wenn die Instandsetzungskosten den Marktwert eines gleichwertigen Fahrzeugs vor dem Schaden übersteigen.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein vergleichbares gebrauchtes Fahrzeug am Markt zu kaufen. Er berücksichtigt Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung und den allgemeinen Zustand vor dem Unfall.

Gutachter oder Versicherer verwenden diesen Wert für die Einschätzung, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist und als Basis für die Höhe der Entschädigung im Totalschadenfall. Der Wiederbeschaffungswert bildet zusammen mit dem Restwert die mathematische Grundlage der Totalschadenberechnung.

Was ist der Restwert?

Der Restwert beschreibt, welchen Verkaufswert das beschädigte Auto unmittelbar nach dem Unfall noch hat. Er umfasst die Erlöse für Ersatzteile, die sich durch Ausschlachten noch gewinnen lassen oder den Schrottwert. Der Restwert wird in der Regel durch ein Schadensgutachten ermittelt, manchmal wird er über Angebote von Aufkäufern auf Restwertbörsen konkretisiert. Bei der Regulierung zieht die Versicherung den Restwert vom Wiederbeschaffungswert ab. Je höher der Restwert, desto geringer die Auszahlungsleistung

Beispiele für einen wirtschaftlichen Totalschaden

Ein typisches Szenario für einen wirtschaftlichen Totalschaden ist ein Auffahrunfall auf der Autobahn, etwa an einem Stauende. Bei einem solchen Crash wird oft die Frontpartie stark deformiert, die Airbags haben ausgelöst und mehrere Steuergeräte sind beschädigt. Lag der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall bei circa 10.000 Euro und ein Sachverständiger schätzt die Reparaturkosten auf 13.500 Euro, ist der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden.

In Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse häufen sich auch entsprechende Schadenfälle an Fahrzeugen. Wurde die Elektronik eines Fahrzeugs durch ein Hochwasser beschädigt, können die Reparaturkosten immens ein. Liegen die Kosten für aufwändige Trocknungs- und Prüfverfahren bei 20.000 Euro und der Wiederbeschaffungswert nur bei 18.000 Euro, handelt es sich auch in diesem Beispiel um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Baum knallt auf ein Autodacht
Auch extremes Wetter kann einen Totalschaden verursachen

Weitere typische Totalschadensfälle sind:

  • Ein heftiger Seitenaufprall kann tragende Karosseriestrukturen beschädigen, was aufwändige Reparaturen zur Folge haben kann. Die Kosten für Ausrichten, Schweißen und Erneuern tragender Teile übersteigen oft den Wiederbeschaffungswert.
  • Ein Brand im Motorraum, z. B. durch Ölverlust oder einen elektrischen Defekt, verursacht oft so hohe Schaden- und Erneuerungskosten, dass eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist.
  • Wenn ein gestohlenes Fahrzeug stark beschädigt oder ausgeschlachtet wiedergefunden wird, kann der verbleibende Restwert so gering sein, dass der Totalschaden wirtschaftlich festgestellt wird.
  • Bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen sind Batterie- oder Hochvoltsystemschäden extrem teuer. Ein defekter Akku kann so kostspielig sein, dass allein dessen Austausch den Wiederbeschaffungswert oder die gesamten Reparaturkosten übersteigt und damit zum wirtschaftlichen Totalschaden führt.

Wie wird ein wirtschaftlicher Totalschaden berechnet?

Für die Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens müssen drei Werte vorliegen:

  • Wiederbeschaffungswert
  • Reparaturkosten
  • Restwert

Diese werden durch einen Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Sachverständigen immer nach dem gleichen Schema ermittelt:

  • Analyse des Schadensumfangs
  • Kalkulation der Reparaturkosten
  • Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts
  • Ermittlung des Restwerts
  • Empfehlung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt


Um zu kalkulieren, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Die Formel lautet also:

Wiederbeschaffungswert minus Restwert = Differenzbetrag/Auszahlung

Eine Gegenüberstellung des Differenzbetrags und der geschätzten Reparaturkosten zeigt nun, ob am Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Ist die Reparatur teurer, ist das der Fall. Mit einem Wirtschaftlichen-Totalschaden-Rechner können Sie das online grob selbst überschlagen.

Wichtig zu wissen: Bei Wiederbeschaffungs- und Restwert handelt es sich um Schätzwerte eines Gutachters, die er unter anderem auf Basis der sogenannten Schwacke-Liste erhebt. Diese enthält fortlaufend aktualisierte Gebrauchtwagenpreise und kann auch Ihnen als Orientierung dienen.

Gutachter prüft Schaden an einem Auto
Ob tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, entscheidet ein Kfz-Gutachter

Wer stellt einen wirtschaftlichen Totalschaden fest?

Die Feststellung des wirtschaftlichen Totalschadens erfolgt durch einen von der Versicherung beauftragten Gutachter oder einen von Ihnen bestimmten unabhängigen Sachverständigen. Letzteren schalten Sie in der Regel dann ein, wenn das Gutachten bei der Berechnung von Wiederbeschaffungs- und Restwert unstimmig ist und der Auszahlungsbetrag durch die Versicherung zu niedrig erscheint.

Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Sie melden den Schaden Ihrer Kfz-Versicherung und der des Unfallgegners.
  2. Die zuständige Versicherung beauftragt die Begutachtung des Fahrzeugs.
  3. Sie und die Versicherung erhalten das Gutachten.
  4. Die Versicherung entscheidet auf Basis der Werte, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
  5. Bei Unklarheiten können Sie selbst ein weiteres Gutachten beauftragen.

Was passiert mit dem Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Grundsätzlich entscheiden Sie als Eigentümer, was mit Ihrem Auto passiert. Folgende Optionen stehen Ihnen offen:

  • Sie überlassen der Versicherung das Fahrzeug. Sie kümmert sich um Verschrottung oder Verkauf zum Restwert und zahlt Ihnen den Ausgleichsbetrag aus.
  • Sie behalten das Auto und verkaufen es selbst. Die Auszahlung der Versicherung erhalten Sie natürlich auch in diesem Fall. Ist der erzielte Verkaufspreis höher, kann der Versicherer die Differenz aber auf den Schadenersatz anrechnen.
  • Sie lassen das Fahrzeug trotz der Unwirtschaftlichkeit reparieren – dann aber zu einem Großteil auf eigene Kosten.

Reparatur oder Auszahlung?

Eine Reparatur trotz wirtschaftlichem Totalschaden kommt unter bestimmten Voraussetzungen infrage. Folgende Fragen sind für die Entscheidung hilfreich:

  • Wie weit übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert?
  • Wie hoch wäre der Auszahlungsbetrag?
  • Bestehen Vertragsverpflichtungen aus Leasing oder Finanzierung? Bei laufender Finanzierung oder Leasingverträgen müssen Sie prüfen, ob eine Reparatur vielleicht sogar sinnvoll ist, vor allem, wenn Sie auf das Auto angewiesen sind und der Auszahlungsbetrag der Versicherung gerade mal die Restschuld des Kredits deckt. Dann könnten Sie diese zwar ausgleichen, haben aber kein Auto mehr.
  • In welchem Zustand war das Auto vor dem Unfall?
  • Ist das Auto für Sie mehr als ein Nutzfahrzeug, hat es einen emotionalen Wert?
  • Finde ich für den Entschädigungswert überhaupt ein neues Fahrzeug?
  • Gibt es einen schuldhaften Unfallgegner oder haben Sie den Totalschaden selbst verursacht und müssen die Kosten selbst zahlen?

130-Prozent-Regel – Reparatur des Totalschadens

Haben Sie den Unfall nicht selbst verursacht, kann die 130-Prozent-Regel zum Einsatz kommen. Sie besagt, dass die Reparatur trotz wirtschaftlichem Totalschaden übernommen wird, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswertes bis maximal 30 Prozent übersteigen.  

Grundlage für die Berechnung sind die Reparaturkosten, der Restwert ist unerheblich. Voraussetzung für die 130-Prozent-Regel ist eine fachgerechte Instandsetzung. Und: Häufig muss das Fahrzeug danach noch mindestens sechs Monate in Ihrem Besitz bleiben, Sie können es also nicht sofort nach der Reparatur verkaufen.

Die 130-Prozent-Regel ist eine Ausnahmeregelung und vor allem bei Liebhaber-Fahrzeugen oder gebräuchlich sind oder wenn das Fahrzeug für den Besitzer einen hohen emotionalen Wert hat.

GAP-Versicherung: Schutz bei Leasing und Finanzierung

Entsteht an einem finanzierten oder geleasten Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden, kann Sie das doppelt teuer zu stehen kommen. Denn die übliche Kfz-Versicherung deckt den Wiederbeschaffungswert. Bei einem Leasingauto ist dieser in der Regel geringer als der restliche Leasingwert. Die GAP-Versicherung schließt diese Lücke. GAP steht für Guaranteed Asset Protection – eine wichtige Police, die Sie mit zusammen mit dem Kaskoschutz abschließen können.

BavariaDirekt_Icon__Kfz-Test

GAP-Versicherung: Schutz bei Leasing und Finanzierung

Entsteht an einem finanzierten oder geleasten Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden, kann Sie das doppelt teuer zu stehen kommen. Denn die übliche Kfz-Versicherung deckt den Wiederbeschaffungswert. Bei einem Leasingauto ist dieser in der Regel geringer als der restliche Leasingwert. Die GAP-Versicherung schließt diese Lücke. GAP steht für Guaranteed Asset Protection – eine wichtige Police, die Sie mit zusammen mit dem Kaskoschutz abschließen können.

BavariaDirekt_Icon__Kfz-Test

Auto mit wirtschaftlichem Totalschaden weiterverkaufen

Viele Fahrzeuge mit wirtschaftlichem Totalschaden finden noch Abnehmer – besonders Händler, Werkstätten oder Verwerter sind interessiert. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten, gibt es aber ein paar Dinge zu beachten. So besteht eine Offenlegungspflicht: Sie müssen den Käufer wahrheitsgemäß und vollumfänglich über den Schaden informieren. Der Verkauf erfolgt üblicherweise zum im Gutachten genannten Restwert. Sie können das Fahrzeug über Restwertbörsen oder spezialisierte Ankaufdienste anbieten.

Warten Sie idealerweise auf ein schriftliches Restwertangebot Ihrer Versicherung und vergleichen Sie dieses mit externen Angeboten. Verkaufen Sie das Fahrzeug selbst, wird die Versicherung den erzielten Preis vom Auszahlungsbetrag abziehen. Akzeptieren Sie hingegen das schriftliche Ankaufangebot der Versicherung, ist der Verkauf damit abgeschlossen. Klären Sie vor dem Verkauf außerdem, ob ein Finanzierer oder Leasinggeber zustimmen muss, und dokumentieren Sie jeden Verkaufsschritt sorgfältig.

Zahlt die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Wenn der Unfall durch einen Dritten verursacht wurde, greift die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Die Versicherung ersetzt in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Haben Sie selbst den Unfall verschuldet oder handelt es sich um einen Kaskoschaden, zahlt Ihre Voll- oder Teilkasko – bei Eigenverschulden in der Regel die Vollkasko (abzgl. Selbstbeteiligung). Manche Kaskotarife bieten zusätzliche Leistungen wie Neupreisentschädigung für Neuwagen. Die konkrete Auszahlung hängt immer von den Vertragsbedingungen, der Eigenbeteiligung und der Frage ab, ob Sie das Fahrzeug behalten oder abtreten möchten.

Neuwagen in einem Autohaus
Bei einem Neuwagen mit Totalschaden hilft eine Versicherung mit Neuwertentschädigung

Was ist bei einem Neuwagen mit Totalschaden?

Bei Neuwagen gibt es häufig gesonderte Vereinbarungen: Im Fall Sie haben eine Versicherung mit Neupreisentschädigung oder Neuwertentschädigung (Option in der Vollkaskoversicherung) wird innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums der ursprüngliche Neupreis anstelle des Wiederbeschaffungswertes ersetzt – das schützt Sie vor der starken Wertminderung in den ersten Monaten. Ob und wie lange diese Leistung gilt, regelt Ihr Vollkaskotarif. Üblich sind 12 bis 24 Monate, in Einzelfällen 36 Monate. Daher lohnt sich beim Vertragsabschluss ein Blick auf die Neuwertklausel.
Falls Sie Ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben, ist es wichtig, den Totalschaden bei der Bank zu melden.

Rechnen Sie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden genau nach

Wird Ihr Auto durch einen Unfall zum Totalschaden, ist das ärgerlich genug. Damit der Ausgleich durch die Versicherung nicht zum nächsten Ärger wird, sollten Sie sich vorab gut informieren. Achten Sie darauf, dass die Berechnung der Entschädigung korrekt erfolgt. Nicht selten wird der Wiederbeschaffungswert zu niedrig und der Restwert zu hoch angesetzt. Geben Sie im Zweifel selbst ein Gutachten in Auftrag und wenden Sie sich im Streitfall an einen Rechtsanwalt.

Direkt nach einem Crash sind erst einmal andere Dinge wichtig: Lesen Sie, was im Fall eines Unfalles wichtig ist. Ist Ihr Fahrzeug kein Totalschaden, lesen Sie Wissenswertes zur Wertminderung und zur Nutzungsausfallentschädigung.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/biggi62, Bild 2: stock.adobe.com/farmuty, Bild 3: stock.adobe.com/Gina Sanders, Bild 4: stock.adobe.com/Aleksei

Email
WhatsApp
Bild von Cornelia Scheffler
Cornelia Scheffler
Cornelia arbeitet als Online-Redakteurin bei der BavariaDirekt. Ihr beruflicher Weg führte sie durch viele Redaktionen - von TV über Print bis Online. Bei der BavariaDirekt kombiniert sie profundes Wissen zu Versicherungsprodukten mit Ihrem Spürsinn für aktuelle Leserinteressen rund um das Thema Versicherungen. Wenn sie frei hat spielt sie Cello und ist auf Flohmärkten unterwegs.

Stille Post!
Wenn Sie sich über weitere wichtige und hilfreiche Neuigkeiten rund um die Themen Mobilität, Finanzen, Versicherung und Gesundheit freuen, bestellen Sie einfach unseren Magazin-Newsletter.

Stille Post!
Wenn Sie sich über weitere wichtige und hilfreiche Neuigkeiten rund um die Themen Mobilität, Finanzen, Versicherung und Gesundheit freuen, bestellen Sie einfach unseren Magazin-Newsletter.

Weitere Artikel

Auto mit Totalschaden wird abgeschleppt
Auto und Mobilität

Wirtschaftlicher Totalschaden am Auto – wer zahlt?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden sind die Reparaturkosten höher als der Betrag, den man auf den Tisch legen müsste, um ein Auto im gleichwertigen Zustand zu kaufen. In diesem Fall steht ein Autobesitzer vor der Frage: reparieren lassen oder nicht?

Mann erschrocken am Laptop
Internet und Digitalisierung

Identitätsdiebstahl – ein zunehmendes Problem

Persönliche Daten, Zugangsdaten zum Online-Banking, Profile in sozialen Netzwerken oder einfach nur bei Google suchen. All das gehört zu Ihrer digitalen Identität. Was normalerweise gut und effizient ist, kann bei Identitätsdiebstahl zum Albtraum werden.

Autos im Winter
Auto und Mobilität

Frostschutz – machen Sie Ihr Auto fit für den Winter

Wer im Winter ohne Frostschutz Auto fährt, sollte sich warm anziehen. Denn Motorpannen und Motorschäden sind die Folge. Frostschutz betrifft neben dem Motor auch die klare Sicht und die ist im Winter besonders wichtig.