Was ändert sich 2026 – die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Kompass für 2026

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Auch 2026 bringt viele Änderungen mit sich und es ist gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen und Gesetzesänderungen 2026 zusammengefasst – übersichtlich sortiert nach Themenfeldern. 

Was ändert sich 2026?

2026 steht im Zeichen vieler Preissteigerungen, aber auch Entlastungen. So steigt der Spritpreis, auf der anderen Seite gibt es eine neue E-Auto-Förderung. Verbraucher profitieren von gestärkten Rechten, die Umwelt von neuen Verpackungs- und Recyclingvorgaben. Vieles ist noch in der Schwebe oder die genaue Ausgestaltung unklar – die Landtagswahlen 2026 in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin sowie diverse Kommunalwahlen haben ihren Anteil, dass die Regierungskoalition in intensiven Abstimmungsprozessen steckt.

Das ändert sich 2026 für Autofahrer und in Sachen Mobilität

In Sachen individueller und öffentlicher Mobilität dreht sich die Preisschraube auch 2026 nach oben. Es gibt aber auch Entlastungen, etwa die neuerliche Förderung von Elektroautos, die der nachhaltigen Mobilität einen neuen Schub geben soll.

  • E-Auto-Förderung: Ab 1. Januar 2026 soll es eine Neuauflage des staatlichen Förderprogramms für Privatpersonen geben, die maximal 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben. Vorgesehen ist ein Zuschuss von 3.000 bis 5.000 Euro für den Kauf oder Leasing eines reinen Elektrofahrzeugs: Die genaue Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einkommen und der Kinderzahl.
  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos: Darüber hinaus sind reine Stromer, die bis zum 31. Dezember 2030 zugelassen werden, für weitere fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
  • Umtauschpflicht für Führerscheine: Bis zum 19. Januar 2026 müssen Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, in den EU-Scheckkartenschein umgetauscht werden. Weitere Fristen erfahren in unserem Beitrag Führerschein umtauschen.
  • Kosten für den Führerschein: Da der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B je nach Anzahl der Fahrstunden und Region zwischen 2.500 und 4.500 Euro kostet, gibt es für 2026 Reformpläne zur Senkung der Kosten. Wie hoch diese ausfällt und ob sie überhaupt kommt, steht noch nicht fest.
  • Digitaler Führerschein: Bis Ende 2026 soll die digitale Fahrerlaubnis in einer nationalen Smartphone-App vorliegen und bei Verkehrskontrollen als Nachweis genügen. Parallel bleibt die Scheckkarte oder das Papierdokument gültig. Eine EU-weite Digitallösung ist in Planung, aber es gibt noch kein Startdatum.
  • Benzin- und Dieselpreise: Wie in den Jahren zuvor, greift auch 2026 die stufenweise Erhöhung der CO2-Steuer, die eigentlich CO2-Preis heißen muss. Pro Tonne werden voraussichtlich 55 bis 65 Euro fällig. Tanken wird dementsprechend um mehrere Cent pro Liter teurer.
  • Pendlerpauschale: Sie steigt für Berufspendler ab dem 1. Januar 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer, unabhängig vom Verkehrsmittel.
  • eCall-Notrufsystem: Ab dem 1. Januar 2026 ist die Installation des Notrufsystems „Next Generation eCall (NG eCall)“ für alle neu entwickelten Pkw und leichten Transporter bis 3,5 Tonnen verpflichtend.
  • Deutschlandticket: Ab 1. Januar 2026 erhöht sich der Monatspreis von 58 Euro auf 63 Euro. Der Bundestag hat außerdem die Finanzierung bis Ende 2030 festgeschrieben.

Kellner serviert Kaffee in einem Cafe
Ab Januar gilt in der Gastronomie ein gesenkter Steuersatz von 7 Prozent auf Speisen

Das ändert sich 2026 für Arbeitnehmer und Selbstständige

Wer arbeitet, soll den bereits beschlossenen und geplanten Änderungen zufolge 2026 mehr davon haben – vor allem im Niedriglohnsektor. Weitere Neuerungen betreffen Transparenz, Kennzeichnung und Digitalisierung.

  • Mindestlohn: Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Für 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro geplant.
  • Minijob-Verdienstgrenze: Infolge der Mindestlohnerhöhung erhöht sich auch die monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen („Minijobs“). Sie beträgt zum 1. Januar 603 Euro im Monat.
  • Steuerlicher Grundfreibetrag: Er wird ab 1. Januar 2026 auf 12.348 Euro angehoben, das heißt, bis zu dieser Grenze ist keine Einkommensteuer zu leisten.
  • Aktivrente: Im Rahmen der vom Bundestag verabschiedeten „Aktivrente“ sollen Erwerbstätige nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazu zu verdienen können. Stimmt der Bundesrat rechtzeitig zu, soll die Gesetzänderung 2026 in Kraft treten (Stand: 16. Dezember 2025).
  • Teilzeit-Aufstockungsprämie: Ebenfalls noch nicht endgültig verabschiedet ist die Aufstockungsprämie für Teilzeitbeschäftigte. Diskutiert wird, dass Arbeitgeber pro zusätzlich geleisteter Wochenstunde bis zu 225 Euro steuerfrei auszahlen dürfen. Das soll aber an Bedingungen geknüpft sein, etwa eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit.
  • Höhere Sozialabgaben für Gutverdienende: Durch den Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen zahlen Menschen mit staatlich definiertem gutem Einkommen mehr Sozialbeiträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich die Grenze von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 pro Monat, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 8.050 Euro auf 8.450 Euro pro Monat.
  • Entgeltransparenzgesetz: Die EU-Richtlinie EU 2023/970 muss bis Mitte 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Entgelttransparenzgesetz soll durch erweiterte Auskunfts- und Berichtspflichten für Arbeitgeber und verschärfte Durchsetzungsmöglichkeiten die Gehältergerechtigkeit verbessern.
  • Sachbezugswerte: Die amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft („geldwerte Vorteile“) steigen 2026 voraussichtlich von 333 Euro auf 345 Euro monatlich bzw. von 282 Euro auf 285 Euro monatlich.
  • E-Rechnung: Seit 2025 müssen Selbständige und Unternehmen im inländischen B2B-Geschäftsverkehr digitale Rechnungen empfangen können. Der Versand von Papierrechnungen und herkömmlichen PDF-Rechnungen ohne strukturierte Daten ist bis einschließlich Ende 2026 erlaubt, sofern der Empfänger zustimmt.
  • Solidaritätszuschlag (Soli): Die Freigrenze erhöht sich für Ledige auf 20.350 Euro, bei Zusammenveranlagung auf 40.700 Euro.

Gestapelte Kartons
Ab August gelten strengere Verpackungsregeln, das betrifft vor allem den Versand-Handel

Das ändert sich 2026 für Verbraucher und Unternehmen

Für Verbraucher und Unternehmen bringt das Jahr 2026 vor allem Gesetzesänderungen im Bereich Kennzeichnung und Transparenz. In Sachen Umweltschutz sollen Rücknahmepflichten und verschärfte Auflagen für Fortschritt sorgen.

  • Gastronomie-Umsatzsteuer: Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat, gilt ab 1. Januar 2026 dauerhaft ein ermäßigter Satz von sieben Prozent auf Speisen. Für Getränke bleibt der Steuersatz bei 19 Prozent.
  • Honig: Ab 14. Juni 2026 müssen auf dem Etikett von Mischhonigen die einzelnen Herkunftsländer ausgewiesen sein. Auch die prozentuale Aufschlüsslung der verwendeten Honigsorten wird verpflichtend.
  • Verpackungsgesetz: Ab 12. August 2026 macht das VerpackG gemäß der EU-Verpackungsverordnung strengere Vorgaben zu Material, Recyclingquoten, Kennzeichnung und erweiterter Herstellerverantwortung. Dadurch soll es weniger Einweg-Verpackungsmüll geben, eine höhere Mehrwegquote, mehr Recyclingmaterialien in Verpackungen und eine klarere, einheitlichere Mülltrennung.
  • Rückgabe von E-Batterien: Die EU-Batterieverordnung und das nationale Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG4) verpflichten Händler und Hersteller ab dem 1. Januar 2026 noch strenger zur Entsorgung von Batterien. Altbatterien lassen sich bei Verkaufsstellen bzw. Sammelstellen zurückgeben – achten Sie auf eine saubere Trennung der Sorten: Akkus und Lithium-Batterien sind separat abzugeben.
  • Entsorgung von E-Zigaretten: Auch hier gelten ab 1.7.2026 verschärfte Rückgabepflichten für Händler. Sie müssen E-Vipes zurücknehmen und fachgerecht entsorgen – unabhängig davon, ob ein Neukauf erfolgt.
  • Widerrufsbutton im Online-Handel: Er muss ab 19. Juni 2026 deutlich sichtbar für alle im Internet geschlossenen Verträge integriert werden. Unternehmen müssen eine Eingangsbestätigung des Widerrufs übermitteln, in der Regel per E-Mail.
  • Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Nach dem EU-AI-Act (Art. 50) müssen bestimmte KI-Inhalte ab dem 2. August 2026 eindeutig gekennzeichnet werden. Die Pflicht gilt für Deepfakes und Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.

Huhn auf einer Wiese
Käfighaltung für Legehennen ist ab 2026 verboten
  • Käfighaltung für Legehennen: Sie endet in Deutschland und weiteren EU-Mitgliedsländern 2026 endgültig, da die letzten Ausnahmeregelungen für die Kleingruppenkäfighaltung auslaufen.
  • Neue Kreditrichtlinien: Im Zuge der EU-Verbraucherkreditrichtlinie sind Kreditnehmer ab 20. November 2026 besser geschützt. Schärfere Informationspflichten und Ratenkaufregelungen sollen Verbraucher vor Überschuldung bewahren. Sie greifen bereits für Kleinkredite unter 200 Euro und bei kurzen Laufzeiten von weniger als drei Monaten.
  • E-Akte: Sie sollte für Justiz und Verwaltung schon 2026 Pflicht werden, um Behörden- und Gerichtsvorgänge zu beschleunigen. Wie bei vielen anderen Digitalisierungsvorhaben wurde die flächendeckende Einführung aber verschoben, hier auf den 1. Januar 2027.
  • EU-Gebäuderichtlinie: Die Novelle der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) ist bis Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Sie umfasst verschärfte Energie- und Effizienzstandards, Sanierungsziele und Meldepflichten. Auf Eigentümer und Vermieter von Immobilien kommen neue Nachrüst- und Informationspflichten zu. Weiterhin legt die Richtlinie fest, dass ab 2030 alle Neubauten dem Nullemissionsgebäudestandard entsprechen müssen. Für bestimmte Neubau- und Bestandsgebäude gilt Solaranlagenpflicht.
  • Regeln für Umweltwerbung (Greenwashing): Ab dem 27. September 2026 treten neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Greenwashing in Kraft. Angaben wie „öko“ oder „klimaneutral“ sind dann eindeutig und wissenschaftlich zu belegen.
  • Recht auf Reparatur: Spätestens ab 31. Juli 2026 soll eine neue EU-Richtlinie in Kraft treten, die Verbrauchern ermöglicht, Produkte außerhalb der Gewährleistung reparieren zu lassen. Hersteller bestimmter Produkte werden verpflichtet, Ersatzteile bereitzustellen, um die Lebensdauer von Produkten zu verlängern.

Schulkinder freuen sich
Ab 20226/27 haben Schulkinder in der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagesbetreuung

Das ändert sich 2026 in Sachen Familie, Gesundheit, Staat & Soziales

In diesem Bereich gibt es 2026 deutlich weniger Neues. So ändert sich weder beim Elterngeld etwas noch ist Stand Mitte Dezember 2025 eine konkrete Pflegereform in Sicht.

  • Kindergeld: Es steigt zum 1. Januar 2026 auf einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat.
  • Steuerlicher Kinderfreibetrag: Auch hier gibt es einen Anstieg, pro Elternteil sind es nun 3.414 Euro. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ergibt sich ein Gesamtbetrag von 4.878 Euro.
  • Mütterrente: Der Rentenwert steigt voraussichtlich zum 1. Juli 2026, was die bestehende Mütterrente leicht erhöht. Die Mütterrente III stellt Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder gleich, so dass es dann drei statt 2,5 Rentenpunkte pro Kind gibt. Das ist aber erst ab frühestens 2027 der Fall.
  • Bürgergeld: Es soll durch eine neue Grundsicherung mit strengeren Mitwirkungspflichten ersetzt werden. Eine Nullrunde bei den Regelsätzen ist für 2026 beschlossen.  
  • Ganztagsbetreuung in Grundschulen: Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht für Kinder in der ersten Klasse ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Dieser soll schrittweise für alle Klassenstufen eingeführt werden.
  • Wehrdienst: Ab 1. Januar 2026 soll eine neue Form auf Basis einer freiwilligen Leistung und verpflichtender Wehrerfassung in Kraft treten.

Vorsatz für 2026: endlich Rechtsschutz abschließen!

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Auch 2026 gilt: das einzig Konstante bleibt der Wandel

Etliche kleine und große Gesetzesänderungen werden das Leben der Deutschen beeinflussen. Um andere Neuerungen wird noch gerungen, etwa um eine grundlegende Rentenreform. Die Wahlen 2026 werfen ihre Schatten voraus, die Nervosität in den Parteien steigt und macht die Diskussionslage nicht einfacher.

So oder so können Sie im näheren Umfeld Ihren Einfluss geltend machen und beispielsweise KI bewusst und nicht blindlings nutzen. Im Alltag Geld sparen liegt ebenso in Ihrer Hand wie sich mit dem Thema Teilzeit und Rente zu beschäftigen.

Bildnachweis:
Titelbild: stock.adobe.com/Zerbor, Bild 2: stock.adobe.com/Farknot Architect, Bild 3: stock.adobe.com/Rawf8, Bild 4: stock.adobe.com/stevew_photo, Bild 5: stock.adobe.com/LIGHTFIELD STUDIOS

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Cornelia Scheffler
Cornelia arbeitet als Online-Redakteurin bei der BavariaDirekt. Ihr beruflicher Weg führte sie durch viele Redaktionen - von TV über Print bis Online. Bei der BavariaDirekt kombiniert sie profundes Wissen zu Versicherungsprodukten mit Ihrem Spürsinn für aktuelle Leserinteressen rund um das Thema Versicherungen. Wenn sie frei hat spielt sie Cello und ist auf Flohmärkten unterwegs.

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