Der Kauf eines Autos ist für den zukünftigen Besitzer mit einigem Aufwand verbunden. Mit dem Kauf allein ist es nicht getan, das Fahrzeug muss auch zugelassen werden und benötigt eine gute Kfz-Versicherung. Die Zulassung kann bislang nur an einer der dafür zuständigen Zulassungsstellen vorgenommen werden und ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt über das Internet noch nicht in vollem Umfang möglich. Neuregelungen ermöglichen eine Online-Zulassung in naher Zukunft.
Für das Prozedere rund um die Zulassungsstellen / Zulassung gibt es einige Punkte zu beachten, angefangen von den relevanten Papieren, über die Kennzeichen bis hin zur Vollmacht bei Abwesenheit. Mit dem nötigen Know-how ist die Zulassung des Kfz allerdings kein Problem.
Die relevanten Unterlagen
Für die Kfz-Anmeldung benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Bei Neu- und Gebrauchtwagen gibt es einige Unterschiede zu beachten.
Für Neuwagen und Gebrauchtwagen:
- Gültiger Personalausweis
- Fahrzeugbrief (entspricht der Zulassungsbescheinigung Teil II)
- eVB-Nummer (Bestätigung der Kfz-Versicherung)
- SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer)
Zusätzlich nur für Gebrauchtwagen:
- Fahrzeugschein (entspricht der Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Gültiger Haupt- und Abgasuntersuchungsnachweis
- Nummernschilder bei noch zugelassenen Fahrzeugen, für die ein neues Kennzeichen vorgesehen ist
Zusätzlich nur für Neuwagen:
- Herstellerbescheinigung der EG-Übereinstimmung (COC-Papiere)
- Erstzulassungs-Fahrzeugschein (entspricht der Zulassungsbescheinigung Teil I) der Zulassungsbehörde
Die verschiedenen Kfz-Zulassungsvarianten
Die in Deutschland zulässigen Kfz-Kennzeichen und die damit verbundene Kennzeichnungspflicht unterliegen der sogenannten Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Ziel ist das eindeutige Zuordnen eines Kfz und der Nachweis der ordnungsgemäßen Zulassung.
Unterschieden werden im Wesentlichen
- Rotes Kfz-Kennzeichen (in der Regel nur für Händler)
- Saison-Kennzeichen (nur im angemeldeten Zeitraum gültig)
- Überführungskennzeichen (fünf Tage Gültigkeit)
- Oldtimer-Kennzeichen (für historische Autos, Markierung „H“)
- Grüne Kfz-Kennzeichen (für gemeinnützig genutzte Kfz sowie Land- und Forstwirtschaft)
- Diplomaten-Kennzeichen (für Diplomaten und Botschaftsangehörige)
Der Kennzeichenaufbau beinhaltet Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, bei Bedarf für verschiedene Behörden, die Erkennungsnummer und die Prüfplakette.
Das Wunschkennzeichen
Viele Halter eines Kfz hätten für ihr Fahrzeug gerne ein Wunschkennzeichen. In der Regel vergibt die Zulassungsbehörde ein Auto-Kennzeichen aus bestehenden Kombinationen beziehungsweise Vorschlägen, zwischen denen frei gewählt werden kann. Ein individualisiertes Auto-Kennzeichen hingegen wird aufgrund seines hohen Wiedererkennungswertes und der persönlichen Note geschätzt, die damit verbunden ist. Die Wunschnummernschilder gelten als Statement und sind vielfach bezogen auf ein Lebensereignis, ein Hobby oder ein ganz eigenes Interesse, das sich in Form von entsprechenden Zahlen und Buchstaben präsentieren lässt. Vielen dient es als eine Art Logo, das entweder Aufmerksamkeit erregt oder einfach nur für den Halter selbst oder im privaten Umfeld eine Bedeutung hat.
Beim Wunschkennzeichen sind viele, jedoch längst nicht alle Kombinationen möglich. Eine ganze Reihe an Buchstabenfolgen sind rechtswidrig, weil sie typische Abkürzungen aus dem nationalsozialistischen Kontext darstellen, darunter beispielsweise „HJ“, „SS“ sowie „SA“. In Bezug auf die Zulassungsstellen / Zulassung spezifischer Kfz-Kennzeichen haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf ein solches Produkt. Es ist durchaus möglich, dass die Mitarbeiter am Zulassungsstandort allein aus Überlastungs- und Zeitgründen die Bearbeitung, die mit einem zusätzlichen Zeitaufwand verbunden ist, ablehnen.
Aus diesem Grund ist eine Beantragung des Wunschnummernschilds über das Internet ratsam. Hier können Sie bereits beim Online-Ablauf sehen, ob die gewünschte Kombination verfügbar und zulässig ist. Die Kosten sind bundeseinheitlich geregelt und betragen 10,20 Euro für die Beantragung zuzüglich 2,60 Euro für die Reservierung. Das Wunschnummernschild wird Ihnen per Post zugestellt. Sie können es dann zur Zulassung des Kfz mitnehmen.
Die anfallenden Kosten
Für die entsprechenden Gebühren besteht keine bundeseinheitliche Regelung. Die Preise sind durchaus vergleichbar, können sich jedoch um wenige Euro unterscheiden und sind im Detail bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle zu erfragen.
Im Durchschnitt werden berechnet (Richtwert)
- Anmeldung eines Neuwagens (Erstzulassung): 26,00 Euro
- Gebrauchtwagen-Zulassung im bestehenden Bezirk: 19,00 Euro
- Gebrauchtwagen-Zulassung in einem neuen Bezirk: 29,00 Euro
- Ummeldung eines Fahrzeugs ohne Wechsel des Halters: 26,00 Euro
- Ummeldung eines Fahrzeugs mit Wechsel des Halters: 29,00 Euro
- Fünftägiges Kurzzeit-Kennzeichen: 10,00 Euro
- Oldtimer-Kennzeichen: 40,00 Euro
- Ausfuhr-Kennzeichen: 33,00 Euro
- Rotes Händler-Kennzeichen: 100,00 Euro
- Saison-Kennzeichen: 30,00 Euro
- Korrektur von Fahrzeugpapieren: 11,00 Euro
Die Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Häufig wird ein Fahrzeug abgemeldet, weil es für einen längeren Zeitraum nicht mehr genutzt wird und entsprechend in dieser Zeit keine unnötigen Kosten verursachen soll. Vielleicht stellen Sie sich die Frage, ob Ihr schon einmal zugelassenes Kfz nach der Abmeldung auch wieder zugelassen werden kann. Dies ist in der Regel problemlos möglich, allerdings gibt es einige Punkte zu beachten.
Das Fahrzeug muss weniger als sieben Jahre abgemeldet gewesen sein, um bei der Zulassungsstelle erneut angemeldet werden zu können. Wurde der Zeitraum nicht überschritten, so ist die Nutzung der früheren Fahrzeugpapiere bei der Anmeldung möglich. Voraussetzung hierfür ist eine neue und aktuell gültige eVB-Nummer. Ohne die Bescheinigung der neu ausgestellten elektronischen Versicherungsbestätigung ist eine Zulassung nicht möglich.

Unter Umständen ist eine Neuauflage der gesetzlich vorgeschriebenen Haupt- und Abgasuntersuchung geboten, bevor Ihr Auto wieder zugelassen werden kann. Die Ausstellung eines neues Kfz-Kennzeichens beziehungsweise eines neuen Schildersatzes muss ebenfalls vorgenommen werden. Liegt der Zeitraum der Kfz-Abmeldung mehr als sieben Jahre zurück, ist die Betriebserlaubnis vollumfänglich erloschen. In dem Fall ist eine vollständige Neuzulassung nach den üblichen Kriterien erforderlich.
Die Zulassungsvollmacht
Nicht jeder Kfz-Besitzer hat die Möglichkeit die Zulassungsstellen / Zulassung persönlich aufzusuchen beziehungsweise vorzunehmen. Die Öffnungszeiten sind häufig nicht kompatibel mit vielen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern und bieten demnach nicht genügend zeitlichen Spielraum für ein persönliches Erscheinen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Vertretung an den entsprechenden Standort zu schicken. Dies sollte eine Person Ihres Vertrauens sein, beispielsweise der Ehepartner oder ein guter Freund. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Bevollmächtigte in jedem Fall die Zulassungsstelle aufsuchen muss, die sich an Ihrem Hauptwohnsitz befindet. Es besteht nicht die Möglichkeit, die Anmeldung am Wohnort Ihres Bevollmächtigten zu erledigen.
Die vertretende Person benötigt von Ihnen eine Vollmacht, die formlos sein kann. Bei den Angaben sind Name, Anschrift und Geburtsdatum sowohl von Ihnen als auch vom Vollmachtnehmer einzutragen. Weiterhin müssen die Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie Marke, Modell, eVB-Nummer und amtliches Kennzeichen genannt sein. Darüber hinaus müssen Sie einwilligen, dass dem Bevollmächtigten eine eventuelle Zulassungsverhinderung aufgrund von steuerlichen Rückständen mitgeteilt wird. Zusätzlich ist die Vertretungsperson verpflichtet einen gültigen Ausweis und von Ihnen eine Ausweiskopie inklusive Meldebestätigung mitzubringen. Wenn Sie das Formular nicht selbst verfassen möchten, können Sie auch auf eine der vielen kostenfreien Vordrucke im Internet zurückgreifen.
Hinweise für schnellere Abläufe
Bestimmt sind Ihnen die langen Warteschlangen vor den Zulassungsstellen bekannt. Vor allem bei fehlenden oder nicht vorbereiteten Unterlagen kann sich die Zeit sehr hinziehen. Mit etwas Planung lässt sich der Ablauf deutlich entspannter und auch kürzer gestalten. Zunächst ist es wichtig, die genannten Dokumente vorzubereiten, vollständig zur Anmeldung mitzunehmen und auch genügend Geld für die Gebühren dabei zu haben.
Das Kfz-Kennzeichen können Sie online beantragen. Hierzu werden die erforderlichen Angaben an den Dienstleister geschickt, der Ihnen anschließend die Schilder und die Papiere für die Zulassung auf dem Postweg zusendet. Mit diesen vorbereitenden Maßnahmen lässt sich die Wartezeit in der Zulassungsstelle deutlich reduzieren. Die vorhandenen Daten werden dann lediglich kontrolliert und auf die Ausdrucke übertragen.
Für die Zukunft plant der Bundesverkehrsminister bundesweit eine Online-Möglichkeit der Abmeldung und Zulassung des Autos inklusive Anmeldung eines Halterwechsels auch außerhalb des Zulassungsbezirks. Hierzu sind verschiedene Voraussetzungen nötig, darunter ein Personalausweis mit Online-Funktion zur Identifizierung sowie Antragsmasken mit Sicherheitscode. Die Zulassungsbescheinigung und die Plaketten könnten dann in naher Zukunft auf dem Postweg zugesandt werden.