
Wegeunfall – Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Als Wegeunfall gilt ein Unfall, der auf dem Weg zur oder von der Arbeit nach Hause passiert. Diese Unterscheidung ist in erster Linie für die Krankenversicherung wichtig. Denn bei einem Wegeunfall ist nicht die gesetzliche Krankenkasse zuständig.











